Gesetze / Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz

RBEG 2017

§ 3 Auszuschließende Haushalte

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RBEG%202017/3#abs-1 (1) Von den Haushalten nach § 2 sind vor Abgrenzung der Referenzhaushalte diejenigen Haushalte auszuschließen, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum eine der folgenden Leistungen bezogen haben:

1.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
2.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
3.
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RBEG%202017/3#abs-2 (2) Nicht auszuschließen sind Haushalte, in denen Leistungsberechtigte leben, die im Erhebungszeitraum zusätzlich zu den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 Erwerbseinkommen bezogen haben.

§ 2 § 4